BEITRAGSORDNUNG

Der Ratinger Ice Aliens ´97 e.V. (Stand 15.03.2016)

 

§ 1 Beitragsjahr
Alle Beiträge sind Jahresbeiträge, die sich jeweils auf das Geschäftsjahr vom 01. Mai bis zum 30. April des Folgejahres beziehen.

§ 2 Mitgliedsbeiträge Passiv

a) Beitragshöhe

Erwachsene: 96,00€
Schnupper-Mitgliedschaft: 66,00€
Dieser Beitrag gilt für die ersten zwei Jahre einer passiven Mitgliedschaft für Erwachsene.
Danach wird mit Beginn des entsprechenden Geschäftsjahres die Schnupper-Mitgliedschaft in eine Voll-Mitgliedschaft umgewandelt.

Helfer: 66,00€
Der ermäßigte Helferbeitrag gilt für das auf die Tätigkeit als Helfer folgende Geschäftsjahr.
Ein Nachweis der Tätigkeit erfolgt über die vom geschäftsführenden Vorstand zu führende Helfer-Liste.

Ermäßigte: 66,00€
Der ermäßigte Beitrag gilt für Schüler und Studenten ab 18 Jahren bis maximal 27 Jahren, Wehr- und Zivildienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte ab 50%.

Kinder bis 17 Jahre: 48,00€

Familien: 192,00€
Die Familienmitgliedschaft gilt für 2 Erwachsene und deren Kinder bis 18 Jahren.

Schnupper-Mitgliedschaft Familien: 132,00€
Die Schnupperfamilien-Mitgliedschaft gilt für die ersten zwei Jahre für 2 Erwachsene und deren Kinder bis 18 Jahren. Danach wird mit Beginn des entsprechenden Geschäftsjahres die Schnupper-Mitgliedschaft in eine Voll-Mitgliedschaft umgewandelt.

b) Zahlung und Fälligkeit

Passive Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils zum 01. Mai eines Jahres, bzw. bei Eintritt für das laufende Geschäftsjahr, fällig. Barzahler erhalten Mitte April eine Jahresrechnung und müssen den Jahresbeitrag zum 01. Mai auf das Konto des Vereins einzahlen.

§ 3 Mitgliedsbeiträge Aktiv

a) Beitragshöhe

Alle Ligen bis zur NRW Liga: 432,00€ / Bundesligen: 612,00€

Hat eine Familie zwei Kinder als aktive Mitglieder, so reduziert sich der Jahresbeitrag für das 2. Kind um 50%. Mit Erreichen der Altersgrenze der Junioren für das 1. Kind oder 2. Kind entfällt die Beitragsreduzierung. Hat eine Familie drei Kinder als aktive Mitglieder, so ist das dritte Kind beitragsfrei. Auch hier gilt die Altersgrenze für Junioren analog. Spieler, die fest zum Kader der 1. Seniorenmannschaft (Herren) gehören, sind Mitglieder, die jedoch beitragsfrei gestellt sind. Trainer sind ebenfalls beitragsfrei gestellt.

b) Zahlung und Fälligkeit

Aktive Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und müssen immer für das komplette Geschäftsjahr (01.Mai bis 30.April) bezahlt werden. Tritt ein aktives Mitglied nach dem 01. Mai neu in den Verein ein und wird die Mitgliedschaft vor Ablauf von einem Jahr (12 Monate ab dem Eintritt) gekündigt, so ist der Differenzbeitrag zu dem Jahresbeitrag zu entrichten. Die Jahresbeiträge können in Monatsbeiträgen (jeweils 1/12 des Jahresbei-trages) gezahlt werden. Bei halbjährlicher Vorauszahlung (am 01. Mai und 01. November eines Jahres) erhält das aktive Mitglied einen Nachlass von 3% auf den Jahresbeitrag, bei jährlicher Vorauszahlung (am 01. Mai) von 5%.

c) Aufnahmegebühr

Für aktive Mitglieder fällt eine Aufnahmegebühr von 20,00€ an. Diese ist bei Aufnahme in den Verein fällig.

d) Spieler-Lizenz

Die durch den Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB) veranlassten (jährlichen) Gebühren zur Erlangung einer gültigen Spieler-Lizenz sind von den aktiven Mitgliedern bzw. deren gesetzlichen Vertretern zu tragen. Über die erfolgte Gebührenzahlung an den DEB muss dem Verein durch das jeweilige Mitglied bzw. dessen gesetzliche Vertreter unaufgefordert sowie unabdingbar spätestens zwei Wochen vor Teilnahme am Wettkampfbetrieb ein aussagefähiger, schriftlicher Nachweis eingereicht werden.

§ 5 Ehrenmitglieder

Die gemäß Satzung von der Jahreshauptversammlung ernannten Ehrenmitglieder sind grundsätzlich beitragsfrei.

§ 6 Kündigungsfristen

a) passive Mitglieder

Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres (30.April) mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Die Kündigung muss demzufolge bis Ende Februar dem Verein zugehen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist direkt an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten.

b) aktive Mitglieder

Eine Kündigung ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres (30.April) und zum 31. Oktober mit einer Frist von zwei Monaten möglich. Die Kündigung muss demzufolge bis Ende Februar bzw. bis Ende August zugehen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist ausschließlich an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten.

§ 7 Passfreigabe bei aktiven Mitgliedern

Die Freigabe des Spielerpasses erfolgt nur, wenn alle fälligen Beiträge und eventuelle persönliche Verbandsstrafen durch das aktive Mitglied bis zum Austrittstermin beglichen worden sind.

§ 8 Folgen der Nichtzahlung von Beiträgen bei passiven und aktiven
Mitgliedern

a) Zahlungsverzug

Sollte ein fälliger Beitrag nicht bis maximal fünf Arbeitstage nach Fälligkeit auf dem Vereinskonto eingegangen sein, befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug

b) Mahnungen

Der Verein wird über seine Geschäftsstelle die nicht gezahlten Beiträge anmahnen. Für jede Mahnung (maximal 3), die der Verein an das Mitglied versendet, werden zusätzlich zum fälligen Mitgliedsbeitrag 5,00€ Mahnkosten berechnet, die vom Mitglied zu zahlen sind.

c) Rückbuchungen

Für Rückbuchungen werden dem Verein von der Bank Gebühren in Rechnung gestellt. Diese werden dem verursachenden Mitglied in Rechnung gestellt und sind von diesem unmittelbar zu zahlen.

d) Ausschluss vom Trainings- und Spielbetrieb

Aktive Mitglieder, die sich mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen im Zahlungsrückstand befinden, werden vom Trainings- und Spielbetrieb ausgeschlossen.
Der Spielerpass ist von den Betreuern oder dem Trainer einzuziehen und in der Geschäftsstelle zu hinterlegen.

f) Rechtliche Schritte gegen Nichtzahler

Der geschäftsführende Vorstand kann mit Stimmenmehrheit rechtliche Schritte gegen Nichtzahler einleiten.
Dazu gehört insbesondere das gerichtliche Mahnverfahren.
Nach Abschluss des Mahnverfahrens wird der Gesamt-Vorstand mehrheitlich über den Ausschluss des Mitglieds abstimmen.

§ 9 Härtefälle bei aktiven Mitgliedern

In begründeten Härtefällen kann der geschäftsführende Vorstand auf Antrag des Mitgliedes eine zeitlich befristete Reduzierung von aktiven Mitgliedsbeiträgen beschließen. Dies gilt insbesondere für soziale Härtefälle.

§ 10 Schriftform

Alle Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform, mündliche Nebenabsprachen sind nicht zulässig und ungültig. Jedem Mitglied ist bei Aufnahme in den Verein die zu diesem Zeitpunkt gültige Beitragsordnung auszuhändigen. Diese Beitragsordnung wurde von der ordentlichen Jahreshauptversammlung am 18.09.2012 beschlossen und in der Mitgliederversammlung vom 15.03.2016 mit § 3 d) ergänzt.

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